Kosten
Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in meiner Praxis nicht möglich.
Private Krankenversicherung
Privatversicherungen, Beihilfe und Heilfürsorge übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei approbierten Psychotherapeut:innen. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Je nach Krankenkasse und individuellen Vertragsvereinbarungen können sich Regelungen unterscheiden. Bitte informieren Sie sich daher vor unserem ersten Termin bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Verhaltenstherapie bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin für Erwachsene mit Arztregistereintrag übernommen werden. Nicht bei jeder Versicherung und bei jedem Tarif werden die Kosten vollständig übernommen, so dass eventuell Zuzahlungen notwendig sind.
Fordern Sie bitte die notwedigen Formulare bei ihrer Krankenkasse an und bringen Sie diese zum Erstgespräch mit.
Psychotherapie als Selbstzahler:in
Sie können die Kosten für die Psychotherapie auch selbst tragen. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie eine Verbeamtung anstreben oder planen in eine private Krankenversicherung zu wechseln. In diesem Fall behalten Sie Anonymität gegenüber Ihrer Krankenkasse, es wird keine Diagnose bei ihrer Kasse hinterlegt.
Für Selbstzahler:innen entfallen alle Formalitäten, da die Kosten privat in Rechnung gestellt werden. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Die Kosten können in der Regel steuerlich abgesetzt werden.
Beratung und Coaching
Ich biete individuelle Beratung für Paare und Einzelpersonen und Coaching für Menschen in beruflichen und persönlichen Veränderungsprozessen an. Mit einem klaren, strukturierten Ansatz unterstütze ich Sie dabei, Ziele zu definieren, Herausforderungen zu analysieren und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Dabei stehen Reflexion, Orientierung und konkrete Handlungsschritte im Mittelpunkt.
Beratende Leistungen unterliegen nicht der GOP, werden separat vereinbart und können von den Kassen nicht erstattet werden.